Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Amadeus Werbung – Wissam Hemmo – Schöndorfer Straße 58 – 54292 Trier

1) URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1 Jeder Amadeus Werbung erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten/Vervielfältigungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Amadeus Werbung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Vervielfältigung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Amadeus Werbung, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4 Sämtliche Rechte und Nutzungsrechte an Leistungen von Amadeus Werbung oder Teilen davon verbleiben bei Amadeus Werbung. Die Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte können seperat verhandelt werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung (seperater Nuzungsrechte Vertrag).
1.5 Amadeus Werbung hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Amadeus Werbung zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


2) VERGÜTUNG

2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen und Einräumung von Nutzungsrechten sind von einander getrennt zu behandelnde Leistungen. Sie werden auch jeweils als seperate Leistungen Verhandelt und Abgerechnet. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD (Buch: AGD Vergütungstarifvertrag Design (VTV) beziehungsweise über der „Tabelle zur berechnung der Nutzungsrechtevergütung“), sofern
keine anderen Vereinbarungen mit einem konkreten Angebot getroffen wurden. Der Vergütung liegen immer mach folgeneder Grundlage berechnet: 1. Entwurfsvergütung & 2. Nutzungsvergütung/Vervielfältigungsrecht & 3. Vergütungen für sonstige Leistungen & 4. Material und Organisationskosten & 5. Fremdkosten (z.B. Bildrechete, Druckkosten, Externe Dienstleister). Ist der Auftraggeber mit den Entwürfen nicht oder nur teilweise zufrieden oder wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen (siehe 8.1). Die geleistete Arbeitszeit für Entwürfe muss laut Vereinbarungen bezahlt werden (siehe 2.4). Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Ein verbindlicher Vertrag mit allen Regeln und Pflichten kommt dann zu Stande, wenn der Auftraggeber mein Angebot schriftlich oder in elektronischer Form per E-Mail bestätigt hat und damit auch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert hat.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte eingeräumt/verhandelt bleiben die Nutzungsreschte bei Amadeus Werbung und können später separat Vertraglich verhandelt werden (Berechnung auf Grundlabe des allgemeinen „Tabelle zur berechnung der Nutzungsrechtevergütung“ Diese wird gegebenenfalls seperat zur verfügung gestellt.
2.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Amadeus Werbung berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von allen Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Amadeus Werbung für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig (auch nicht vom Auftraggeber akzeptierte Entwürfe), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


3) FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Amadeus Werbung hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-Zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann Amadeus Werbung Verzugszinsen in Höhe der tagesaktuellen Zinssatz der Deutschen Bundesbank (Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 S. 2 BGB. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt.
3.4 Externe Kosten wie z.B. Bildrechte oder Druckkosten werden grundsätzlich mit Vorkasse abgerechnet und erst noch vollständigen Geldeingang bei Amadeus Werbung in Auftrag gegeben.


4) SONDERLEISTUNGEN, FREMDLEISTUNGEN NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 Amadeus Werbung ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (Bildrechete, Druckkosten, Externe Dienstleister) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Amadeus Werbung entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Amadeus Werbung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Amadeus Werbung im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unter nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


5) EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Amadeus Werbung ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Comupter erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Amadeus Werbung dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Amadeus Werbung geändert, genutzt und vervielfältigt werden (Nutzungsrechte).

6) KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Amadeus Werbung Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch Amadeus Werbung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Amadeus Werbung berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber Amadeus Werbung 3 bis 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Amadeus Werbung ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


7) HAFTUNG

7.1 Amadeus Werbung verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Amadeus Werbung haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2 Amadeus Werbung verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet Amadeus Werbung für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern Amadeus Werbung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Amadeus Werbung.
Amadeus Werbung haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung (Freigabe auch in elektronischer Form per E-Mai)l von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild in den jeweiligen Entwürfen.
7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für Amadeus Werbung.
7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Amadeus Werbung nicht.
7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Amadeus Werbung geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.


8) GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber mit den Entwürfen nicht oder nur teilweise zufrieden oder wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Amadeus Werbung behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Amadeus Werbung eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Amadeus Werbung übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Amadeus Werbung von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


9) MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

9.1 Bei Projekten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Informationen und Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form.
9.2 Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Informationen und Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminänderungen durch Amadeus Werbung führen. Soweit Amadeus Werbung bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.
9.3 Erbringt ein Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang, so sind die hiermit daraus entstehenden Folgen vom Auftraggeber zu tragen. Werden bestimmte Daten, Unterlagen, Informationen oder Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind, nicht erbracht, vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Amadeus Werbung haftet für das schuldhafte Versäumnis des Auftraggebers nicht.


10) ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES


10.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Amadeus Werbung und dem Kunden/Auftraggeber kommt durch Annahme/Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) sietens des kunden (schriftlich per Post oder per E-Mail) und Annahme dessen durch Amadeus Werbung zustande. Das Angebot/Der Auftrag des Kunden erfolgt auf schriftlischen Weg per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail an Amadeus Werbung. Die Annahme durch Amadeus Werbung erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email Adresse oder schriftlich per Post.


11) KREDITAUSKUNFT, SCHFAUASKUNFT UND VORKASSEREGELUNGEN BEIM ERSTEN AUFTRAG VON NEUKUNDEN

11.1 Mit der Auftragsbestätigung per E-Mail an Amadeus Werbung erteilen Sie Amadeus Werbung auch die Vollmacht vor dem Auftragsbeginn eine Kreditauskunft über dessen Kreditwürdigkeit bei der Schufa oder ähnlichen Instituten für Wirtschaftsauskünfte (z.B. Crdeitreform odr Bürgel) über den jeweiligen Kunden einzuholen.
11.2 Sollte der Kunde nicht Kreditwürdig sein, bleibt es Amadeus Werbung vorbehalten den Auftrag abzulehnen.
11.3 Beim ersten Auftrag von neuen Kunden sind mindestens 50% der im Angebot veranschlagten Summe im Voraus zu bezahlen und der Auftrag beginnt nach dem Geldeingang auf den Bankkonto von Amadeus Werbung.
11.4 Es kann auch ein einmaliger Bankeinzug in höhe des im Angebot vereinbarten und durch Auftragsbestätigung des Kunden betätigten Betrages durch Amadeus Werbung getätigt werden, wenn der Kunde mehr als 2 Wochen zum Zahlungsziel genannten Datums in der Rechnung im Zahlungsverzug ist. Damit erklärt sich der Kunde einverstanden und hat dafür Amadeus Werbung vor Auftagsbeginn seine komplette Bankverbindung mitzuteilen.


12) VERSCHWIEGENHEIT


Amadeus Werbung und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.


13) TERMINE, LIEFERZEITEN


13.1.Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie durch Amadeus Werbung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
13.2.Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Termins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorsehbare Hindernisse oder sonstige von Amadeus Werbung nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn sich Amadeus Werbung bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befindet.
13.3.Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Monaten an, sind sowohl Amadeus Werbung als auch der Kunde berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. Amadeus Werbung wird den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

 

 

14) VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG VON WEBSITES-, DOMAIN- & HOSTINGPRODUKTEN

14.1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Providers zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch den Provider zu sehen.

14.2) Sofern nicht abweichend vereinbart, kann der Vertrag bei Verbrauchern (§13 BGB) mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Anderenfalls wird der Vertrag mit unbegrenzter Laufzeit fortgeführt („Folgelaufzeit“). Der Vertrag ist in der Folgelaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Bei Unternehmern (§14 BGB) beträgt die Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht abweichend vereinbart, 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.

14.3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde

a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

14.4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen.

14.5) Für das Domain-Registrierungsverhältnis gelten, die Kündigung betreffend, teilweise abweichende Bestimmungen.

 

15) PREISE UND ZAHLUNG VON WEBSITES-, DOMAIN- & HOSTINGPRODUKTEN

15.1) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.

15.2) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder der Mitteilung bezahlt.

15.3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Provider, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Provider kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

15.4) Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Provider den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen.

15.5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.

15.6) Der Provider stellt jeweils eine elektronische Rechnung per Email bereit. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Provider hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung verlangen.

15.7) Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich der Provider das Recht vor, Emailzugänge zu sperren. Weiterhin wird die von uns erstellte Website offline gestellt und alle weiteren Zugänge werden gesperrt und/oder eingestellt, bis die offenen Zahlungen beglichen wurden.

15.8) Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

15.9) Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Providers aufgerechnet werden.

15.10) Privatkunden wird der jeweils für ihr EU-Land gültige Umsatzsteuer-Satz berechnet.

 

 

 

16) ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SCHLUSSBESTIMMUNGEN, SALVATORISCHE KLAUSEL

16.1 Erfüllungsort ist Merzig. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Merzig.
16.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
16.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
16.4 Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes: Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Amadeus Werbung bestehenden Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von Amadeus Werbung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Trier.